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   VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186   

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VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186 (https://dejure.org/2015,29264)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186 (https://dejure.org/2015,29264)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 22 ZB 15.1186 (https://dejure.org/2015,29264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebungsbegehren bzgl. einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen; Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils und von Verfahrensmängeln; Beurteilung der Entfaltung einer optisch ...

  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Genehmigung von vier Windkraftanlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsbegehren bzgl. einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen; Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils und von Verfahrensmängeln; Beurteilung der Entfaltung einer optisch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186
    Einer dieser Anhaltswerte lautet, dass bei einem Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage, der mindestens das Dreifache der Gesamthöhe dieser Anlage beträgt, die Einzelfallprüfung überwiegend zu dem Ergebnis führen wird, dass sich eine bedrängende Wirkung nicht bejahen lässt (vgl. auch OVG NW, U.v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05 - DVBl 2006, 1532/1534 f.).

    Dieses Vorbringen lässt unberücksichtigt, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bereits im Urteil vom 9. August 2006 (8 A 3726/05 - DVBl 2006, 1532/1534) die Ablehnung einer starren (d.h. nach Metern bemessenen) Abstandsregelung damit begründet hat, ein solcher Ansatz trage dem Umstand nicht hinreichend Rechnung, dass "die Gesamthöhe moderner Windkraftanlagen sehr unterschiedlich ist".

    Gerade deshalb, weil "von sehr hohen Anlagen ... naturgemäß eine andere optische Wirkung aus[geht] als von Anlagen, die eine deutlich geringere Höhe aufweisen" (OVG NW, U.v. 9.8.2006 a.a.O. S. 1534), hat sich die Rechtsprechung für einen relativen Maßstab entschieden, der von Windkraftanlagen - stets vorbehaltlich besonderer Gegebenheiten des Einzelfalles - einen Abstand zu vorhandener Wohnbebauung verlangt, der umso größer zu sein hat, je höher die einzelne Anlage ist.

  • BVerwG, 30.09.2010 - 8 B 15.10

    Verwertung von Sachverständigengutachten aus dem Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186
    Das Verwaltungsgericht hat mithin von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich die erforderliche Sachkunde hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Tatsache durch die Verwertung von im Verwaltungsverfahren eingeholten und von einem Beteiligten vorgelegten Sachverständigengutachten im Wege des Urkundsbeweises zu verschaffen (vgl. zu dieser Befugnis z.B. BVerwG, B.v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4).

    In diesem Fall ist ein Gericht zur Beauftragung eines eigenen Sachverständigen nur verpflichtet, wenn die vorgelegten Gutachten an offen erkennbaren Mängeln oder unlösbaren Widersprüchen leiden, sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters bestehen (BVerwG, B.v. 4.12.1991 - 2 B 135.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238; B.v. 7.6.1995 - 5 B 141.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268; B.v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4).

  • OLG München, 14.08.2012 - 27 U 3421/11

    Unterlassungsansprüche von Grundstückseigentümern hinsichtlich des Betriebs einer

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186
    Soweit die Antragsbegründung in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 14. August 2012 (27 U 3421/11 und 27 U 50/12) verweist, wird durch diese Bezugnahme die Fehlerhaftigkeit der vorliegend angefochtenen Entscheidung bzw. der ihr zugrunde liegenden, im Verwaltungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse nicht aufgezeigt.

    Insbesondere folgt aus der Bezugnahme auf das Urteil des Oberlandesgerichts vom 14. August 2012 (a.a.O.) weder, das Gutachten vom 5. März 2014 habe den Umstand unberücksichtigt gelassen, dass Windkraftanlagen Schall nicht gleichsam punktförmig emittieren, noch ergibt sich hieraus, dass im Rahmen dieser Lärmprognose die im Umfeld des Vorhabens bestehenden topografischen Gegebenheiten außer Acht geblieben sind.

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186
    Unterlässt der Rechtsbehelfsführer derartige Hinweise, ist es im Verfahren auf Zulassung der Berufung nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, umfangreiche Akten daraufhin durchzusehen, ob sich in ihnen Vortrag findet, der eine in der Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung aufgestellte Rüge zu stützen vermag (Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 198; vgl. zur entsprechenden Rechtslage bei der Begründung einer Revision BVerwG, U.v. 22.1.1969 - VI C 52.65 - BVerwGE 31, 212/217).
  • VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594

    Optisch bedrängende Wirkung für eine Wohnnutzung im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186
    Dem letztgenannten, tatsächlich und rechtlich zutreffenden Gesichtspunkt (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.12.2014 - 22 ZB 14.1594 - Rn. 19 f.) setzt die Begründung des Zulassungsantrags nichts entgegen.
  • BVerwG, 09.12.1981 - 7 B 46.81

    Feststellungsklage - Verwaltungsakt - Nichtigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186
    Aus dem Satz des allgemeinen Verwaltungsrechts, wonach sich jedermann auf die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts berufen kann, folgt nicht, dass Personen, die hinsichtlich dieses Verwaltungsakts nicht gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt wären, diese Rechtsfolge gerichtlich geltend machen können (BVerwG, B.v. 9.12.1982 - 7 B 46.81 u. a. - DÖV 1982, 411).
  • VGH Bayern, 05.08.2015 - 22 C 15.1187

    In zwei Eigentumswohnungen aufgeteiltes Zweifamilienhaus

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186
    Wegen der für die Streitwertfestsetzung maßgeblichen Erwägungen wird auf den zwischen den Beteiligten des vorliegenden Rechtsstreits ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. August 2015 (22 C 15.1187 - juris) verwiesen.
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186
    Für ein Dorfgebiet ist nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BauNVO das Vorhandensein der Wirtschaftsstelle zumindest eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ausschlaggebend (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2009 - 4 CN 5.07 - BVerwGE 133, 377 Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2007 - 12 LB 8/07

    Berücksichtigung des Nachbarschutzes bei der Erteilung einer Baugenehmigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186
    Dies entspricht nicht nur den Vorgaben der Nummern A.2.2 Abs. 6 und A.2.3.4 TA Lärm; auch in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die DIN ISO 9613-2 ein geeignetes Regelwerk darstellt, um die Besonderheiten der Lärmauswirkungen von Windkraftanlagen zu erfassen (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2015 - 22 ZB 15.1113 - juris Rn. 10 ff.; NdsOVG, B.v. 18.5.2007 - 12 LB 8/07 - ZNER 2007, 229/232).
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186
    Dieser rechtliche Ausgangspunkt steht in Einklang mit dem ebenfalls auf eine Drittanfechtungsklage hin ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1991 (7 B 102.90 - BayVBl 1991, 375), in dem festgehalten wurde, dass eine solche Genehmigung auch dann nicht rechtswidrig wird, wenn sich nach ihrer Erteilung die Sach- und Rechtslage ändert, wie das hier durch Art. 82 BayBO in der Fassung des am 21. November 2014 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bauwesens, des Wohnungswesens und der Wasserwirtschaft vom 17. November 2014 (GVBl S. 478) für den Fall der Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung geschehen ist.
  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs.

  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen

  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.1785

    Windkraftanlage; Gebot der Rücksichtnahme; optisch bedrängende Wirkung (bejaht)

  • BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13

    Abwehrmaßnahmen eines Grundstückseigentümers vor Vernässung und Schadstoffeintrag

  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.458

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 10.08.2015 - 22 ZB 15.1113

    Die Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hängt

  • BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94

    Nichtzulassung der Revision mangels Versäumung einer Frist für die Begründung

  • VGH Bayern, 27.05.2015 - 22 ZB 15.630

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

  • OLG München, 14.08.2012 - 27 U 50/12

    Nachbarrecht - Windkraftanlagen > 45dB müssen nicht geduldet werden!

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1989 - 12 A 48/89
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 A 2971/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von

    vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2016- 22 ZB 15.2322 -, juris Rn. 61, und vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris Rn. 48, Urteil vom 13. Oktober 2015 - 22 ZB 15.1186 -, juris Rn. 67 ff.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 12 ME 7/18

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Die unterlassene Beweiserhebung benachteiligt im vorliegenden Falle den Antragsteller auch deshalb nicht übermäßig, weil er die Möglichkeit gehabt hätte, seine Behauptungen zur "optisch bedrängenden Wirkung" durch Fotos bzw. Fotomontagen (vgl. nur Bay. VGH, Beschl. v. 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186 -, juris, Rn. 49 ff.) zu belegen.
  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 B 15.2365

    Erfolgreiche Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlage - Windkrafterlass

    Das Landratsamt ist zwar von der Notwendigkeit einer "Zusammenrechnung" der Bestands- und der Neuanlagen im Rahmen des Vollzugs des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgegangen und hat demgemäß eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles im Sinn von § 3c Satz 1 UVPG durchgeführt, wie dies auch der erkennende Senat bis zum Bekanntwerden der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 (4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219) und vom 17. Dezember 2015 (4 C 7.14 u. a. - BVerwGE 153, 361) bereits bei sich lediglich überlagernden Umweltauswirkungen von Vorhaben für geboten erachtet hat (vgl. BayVGH, B.v. vom 14.9.2015 - 22 ZB 15.1028 - juris Rn. 55; B.v. 21.9.2015 - 22 ZB 15.1095 - KommP BY 2016, 163/169; B.v. 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186 - juris Rn. 76).
  • VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen -

    Vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles, die in der Beschwerdebegründung nicht geltend gemacht werden, aber entfaltet eine Windkraftanlage typischerweise dann keine optisch bedrängende Wirkung auf die Nutzer eines Wohnanwesens, wenn sie von diesem Gebäude einen Abstand wahrt, der mindestens das Dreifache ihrer Gesamthöhe erreicht (vgl. grundlegend OVG NRW, U. v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05 - DVBl 2006, 1532/1534 f.; siehe z. B. ferner BayVGH, B. v. 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186 - juris Rn. 35; B. v. 25.11.2015 - 22 ZB 15.2309 - Rn. 10).
  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage, Anlagenbegriff,

    Auch das rechtswissenschaftliche Schrifttum geht im Übrigen, soweit es dieser Frage Aufmerksamkeit widmet, davon aus, dass sich das Erfordernis, die Gesamtbelastung eines Schutzgutes durch Immissionen zu berücksichtigen, grundsätzlich auf die einzelnen Immissionsarten beschränkt (vgl. dazu näher BayVGH, B. v. 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186 - Rn. 67 ff.).
  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 22 ZB 15.2322

    Lärmimmissionen von Windkraftanlagen

    Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Randnummern 47 f. des im Verfahren 22 CS 15.2265 am 10. Dezember 2015 ergangenen Beschlusses unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 13. Oktober 2015 (22 ZB 15.1186 - juris Rn. 67 ff.) ausgeführt hat, geht das geltende positive Recht grundsätzlich davon aus, dass sich das Erfordernis, die Gesamtbelastung eines Schutzguts durch Immissionen zu berücksichtigen, grundsätzlich auf die einzelnen Immissionsarten beschränkt, während ihm eine "spartenübergreifende" Betrachtungsweise fremd ist.
  • VG Minden, 30.08.2017 - 11 K 41/16
    Nach den vom OVG NRW im Jahre 2006 zur optisch bedrängenden Wirkung entwickelten Grundsätzen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 09.08.2006 - 8 A 3726/05 - , juris Rn.91 ff., die im Übrigen vom BVerwG gebilligt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.12.2006 - 4 B 72/06 -, juris Rn.4, und von anderen Obergerichten übernommen wurden, vgl. BayVGH, Beschluss vom 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186 -, juris Rn. 35; OVG SH, Beschluss vom 22.09.2014 - 1 MB 32/14 -, juris Rn. 14; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.03.2011 - 8 A 11215/10 -, juris Rn. 6; HessVGH, Beschluss vom 01.03.2011 - 9 B 121/11 -, juris Rn. 17, kann im Regelfall bei einem derartigen Abstand nicht von einer optisch bedrängenden Wirkung von WEA ausgegangen werden.
  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40023

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen zwei Windenergieanlagen

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, geht das geltende Recht grundsätzlich davon aus, dass sich das Erfordernis, die Gesamtbelastung eines Schutzguts durch Immissionen zu berücksichtigen, grundsätzlich auf die einzelnen Immissionsarten beschränkt, während ihm eine "spartenübergreifende" Betrachtungsweise fremd ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2016 - 22 ZB 15.2322 - juris 61; B.v. 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 - juris Rn. 47; B.v. 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186 - juris Rn. 67 ff.; aus der Literatur etwa Jarass, BImSchG, 14. Aufl. 2022, § 3 Rn. 23 ["durch eine bestimmte Immissionsart"]; Dietlein in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Januar 2023, § 5 BImSchG Rn. 57 ["durch die jeweilige Immissionsart"]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2020 - 8 A 3269/18
    vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2016 - 22 ZB 15.2322 -, juris Rn. 61, und vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris Rn. 48, Urteil vom 13. Oktober 2015 - 22 ZB 15.1186 -, juris Rn. 67 ff.
  • VGH Bayern, 25.08.2016 - 22 ZB 15.1334

    Klage eines Landwirts gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Auf den Umstand, dass diese Angriffe, die dem Verwaltungsgerichtshof bereits aus den Verfahren 22 ZB 15.1028 und 22 ZB 15.1186 bekannt sind, auch der Sache nach nicht als stichhaltig anerkannt werden können (vgl. z. B. die sich auf diese Gesichtspunkte beziehenden Ausführungen in den Abschnitten II.2.2 bis II.2.5 des in der Sache 22 ZB 15.1186 am 13.10.2015 ergangenen Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs), ist deshalb nur ergänzend hinzuweisen.
  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 22 ZB 15.2329

    Erfolglose Nachbarklage gegen Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet

  • VGH Bayern, 29.11.2016 - 22 CS 16.2101

    Erfolgloser Eilantrag der Standortgemeinde gegen Genehmigung für zwei

  • VGH Bayern, 26.07.2016 - 22 ZB 15.2326

    Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit einer Windkraftanlage

  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40022

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die

  • VG Regensburg, 12.01.2017 - RO 7 K 16.496

    Unbegründete Klage der Standortgemeinde gegen die immissionsrechtliche

  • VG Minden, 15.07.2020 - 11 K 3616/19
  • VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15

    Genehmigung für Windenergieanlage

  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24

    Drittschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 22 ZB 16.9

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 05.08.2015 - 22 C 15.1187

    In zwei Eigentumswohnungen aufgeteiltes Zweifamilienhaus

  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 AS 15.40042

    Unterbliebene Ermittlung der Geräuschvorbelastung bei Genehmigung von

  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 ZB 15.1506

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

  • VG Schleswig, 28.09.2017 - 6 A 107/16
  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 ZB 15.2309

    Immissionsschutz, Windkraftanlage, Drittanfechtungsklage, Darlegungsgebot,

  • VG Schleswig, 14.08.2019 - 8 A 126/16

    Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Kleinwindanlage durch einen Nachbarn;

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